Die Oberstufe an der HTS

Wechselantrag stellen

Mehr Infos

Klausurenplan

Mehr Infos

Landesportal Abitur

Mehr Infos

Struktur & Profile

Ralph Ettrich, Oberstufenleiter

Verset­zung in die Ober­stufe & Auf­nahme exter­ner Schüler*­innen
Der Über­gang von der Mittel­stufe (Klasse 10) in die Ober­stufe (E-Phase) erfolgt über eine Verset­zungs­entschei­dung der Zeugnis­konfe­renz. Diese Ent­schei­dung ist an folgen­de Bedin­gungen geknüpft: maximal eine mangel­hafte, keine unge­nügende Leistung und die Fächer Deutsch, Mathe­matik sowie die 1. Fremd­sprache (an der HTS: Englisch oder Latein) erge­ben einen Noten­durch­schnitt von mindes­tens 4,0, wobei eine mangel­hafte Leistung nur inner­halb der Fächer­gruppe ausge­glichen werden kann (OAPVO §2 Abs. 1 Satz 1).
Schüler*­innen von Gemein­schafts­schulen können sich mit dem Halb­jahres­zeugnis der 10. Klasse jeweils bis zum 28. Februar eines Jahres um Auf­nahme bewer­ben. Wir machen in diesen Fällen gerne indivi­duelle Gesprächs­termine aus. Eine Auf­nahme gilt zunächst unter dem Vorbe­halt, dass der Mittlere Schul­ab­schluss (MSA) vor­liegt. Dieser darf maxi­mal eine aus­rei­chende, keine mangel­hafte und/oder ungenü­gende Leistung ent­halten und die Fächer Deutsch, Mathe­matik sowie die 1. Fremd­sprache ergeben einen Noten­durch­schnitt von mindes­tens 3,0 (GemVO, §8 Abs. 6).
Bereits im Februar werden die Schüler*­innen und Eltern an einem zentra­len Eltern­abend über die Ober­stufe im Allge­meinen und die Profile im Beson­deren informiert.

Verset­zungen inner­halb der Ober­stufe & Schulab­schlüsse
Mit der Ver­setzung in die Ober­stufe (E-Phase) erhalten die Schüler*­innen den Mitt­leren Schul­abschluss (MSA).
Die Verset­zung von der E-Phase in die Quali­fikations­phase (Q-Phase) erfolgt durch Be­schluss der Klassen­kon­ferenz am Ende des 11. Jahr­gangs. Versetzt ist, wer auf dem Jahres­zeugnis in nicht mehr als in einem Fach mit mangel­haft und in keinem Fach mit ungenü­gend bewertet wurde. Die Konferenz kann dennoch den Auf­stieg beschlie­ßen, wenn eine erfolg­reiche Mitarbeit in der Q-Phase zu erwarten ist (OAPVO §3 Abs. 2).
Inner­halb der Qualifi­kations­phase gibt es keine Verset­zungen, sondern es wird an jedem Halb­jahres­ende geprüft, ob eine Zul­assung zu den Abitur­prüfun­gen noch erreich­bar ist (OAPVO §3 Abs. 3).
Am Ende des ersten Jahres der Qualifi­kations­phase kann der schu­lische Teil der Fach­hoch­schul­reife erworben werden; für die Zuer­kennung der vollen Fach­hoch­schul­reife, welche z. B. duale Studien­gänge ermög­licht, müssen noch zwölf Monate prak­tische Tätig­keit (z. B. ein Jahr Frei­willigen­dienst; ein ein­jähriges, max. drei­teiliges Praktikum; eine Berufs­aus­bildung) nach­gewie­sen werden (OAPVO §36-§38)
Mit Be­stehen der Ab­schluss­prüfun­gen am Ende der Qualifi­kations­phase haben die Schüler*­innen das Abitur, also die allge­meine Hoch­schul­reife erreicht.

Profil­ange­bot & Wahl­möglich­keiten
Nicht nur, weil die Verord­nung es so vor­sieht, sondern weil das Inte­resse der Schüler*­innen es so ver­langt, gibt es an der Hermann-Tast-Schule in jedem Jahr­gang ein gut besuch­tes Sprach­profil und ebenso mindes­tens ein natur­wissen­schaft­liches Profil. Als weitere Profil­angebot­e stehen je nach Lehrer­kapazi­tät auch gesell­schafts­wissen­schaftliche Profile bzw. das Kunst­profil zur Wahl.
Die Schüler*­innen wählen an der Hermann-Tast-Schule unab­hängig von dem Profil ihre Kern­fach­fremd­sprache Englisch, Franzö­sisch oder Latein; für die Fremd­sprache auf grund­legen­dem Niveau stehen fünf Sprachen zur Aus­wahl: Franzö­sisch, Latein, Alt­griechisch und als neu begin­nende Sprachen Russisch und Spanisch. Spätes­tens am Ende der Qualifi­kations­phase können die Schüler*­innen ein Zertifikat er­reichen (Graecum, Latina, GER).
Auch in den Natur­wissen­schaften gibt es eine gewisse Wahl­freiheit, sofern sie nicht an be­stimm­te Profile ange­dockt sind, wie z. B. die Infor­matik an das Physik-Profil oder Chemie/­Biologie an das Biologie- bzw. Chemie-Profil. Ergänzt wird das Profil­fach durch ein Profil­seminar, in dem die Inhalte des Profil­faches vertieft werden und es ver­stärkt zu prak­tischen Anwen­dungen des Gelern­ten kommt. Alter­nativ zum Profil­seminar haben sich einige Fach­schaften dazu ent­schieden, ein zusätz­liches Fach (im Englisch-Profil z. B. eine dritte Fremd­sprache) an das Profil­fach anzu­docken.
Die ästhe­tischen Fächer spielen bisher eine feste Rolle ent­weder als Profil­fach (Kunst) oder als Profil­ergän­zung (z. B. Musik im Physik- oder Wipo-Profil oder Dar­stellen­des Spiel im Sprach­profil).

Weitere Infor­matio­nen
Diese finden sich - speziell auf die einzel­nen Schul­jahre und ent­sprechen­den Ab­schluss­jahr­gängen bezo­gen - ent­weder über den Link oben (der nur wäh­rend der An­melde­phase im Februar aktiv ist) oder unten mit einem Klick auf die Über­schrift zum Jahr­gang. Darüber hinaus steht das Ober­stufen­büro für Gesprä­che und Bera­tungen bereit; dazu verein­baren Sie bitte einen Termin unter den nach­folgend ange­gebe­nen Kontakt­möglich­keiten.

KONTAKT | Telefon: 04841 666-8311 | E-Mail

Informationen, Vorschriften & Dokumente zur Oberstufe

Mit einem Klick auf das Plus-Zeichen öffenen sich die Informa­tionen zur ent­sprechen­den Phase, zum Ent­schuldi­gungs­verfahren und zu den Vor­gaben für eine Klausur­ersatz­leistung.

Qualifikationsphase 2 (Abiturjahrgang 2027)
Qualifikationsphase 1 (Abiturjahrgang 2028)
Einführungsphase (Abiturjahrgang 2029)
Entschuldigungsverfahren Oberstufe (gültig ab Sj. 2026/27)

Längerfristiges Fehlen

  • Bei Unterrichtsversäumnissen über 3 Schultage hinaus bitte die Klassenlehrkraft (i. a. R. die Profillehrkraft) per E-Mail informieren.

Beurlaubung (§15 SchulG)

  • Beurlaubungen bis zu 6 Tagen sind von der Klassenlehrkraft vor dem Ereignis genehmigen zu lassen. Der Entschuldigungszettel (liegt im Oberstufenbüro aus) kann für die Beantragung einer Beurlaubung bis zu 6 Tagen genutzt werden.
  • Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen vor und nach Ferientagen kann nur die Schulleiterin in begründeten Ausnahmefällen genehmigen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag ist mindestens 14 Tage zuvor über die Klassenlehrkraft an die Schulleiterin zu richten.
  • Reguläre Fahrstunden sind nicht freistellungswürdig, bei theoretischer bzw. praktischer Fahrprüfung vorher Freistellung bei der Profillehrkraft beantragen und genehmigen lassen.
  • Beurlaubungen dürfen nur in belastbaren Ausnahmefällen mit Klausuren kollidieren. Dann auch betroffene Fachlehrkräfte vor dem Fehlen informieren.

Verpasste Unterrichtsstunden – Entschuldigungsverfahren

  • Nach versäumtem Unterricht umgehend Entschuldigungszettel im Oberstufenbüro abholen, entsprechend ausfüllen und unterschreiben lassen. Bei Volljährigkeit kann selbst unterschrieben werden, ansonsten unterschreibt einer der Sorgeberechtigten.
  • Abgabe des Entschuldigungszettel spätestens 5 Tage nach dem Fehlen bei der Klassenlehrkraft. Ein Überschreiten dieser Frist gilt als unentschuldigtes Fehlen.
  • Die Klassenlehrkraft entschuldigt die Fehlzeiten und leitet den Zettel an das Oberstufenbüro weiter. Die Fehlzeiten werden monatlich vom Oberstufenbüro überprüft.
  • Bei erhöhten oder auffälligen Fehlzeiten kann die Schule eine Attestpflicht oder das Stundenplanverfahren anordnen. Unterliegt ein/e Schüler*in der Attestpflicht oder dem Stundenplanverfahren, so ist das weiter unten beschriebene Verfahren zu beachten.

Verpasste Leistungsnachweise (Klausur, GFS o. ä.)

  • Fachlehrkraft vor dem Leistungsnachweis per E-Mail über das Fehlen informieren.
  • Umgehend nach der Gesundung muss das Fehlen bei der Fachlehrkraft angezeigt werden, damit diese Sie für den Nachschreibetermin anmelden kann. Im Übrigen gilt das Entschuldigungsverfahren (siehe oben).
  • Beurlaubungen werden nur im Vorwege akzeptiert.
  • Liegt keine rechtzeitige Entschuldigung oder Beurlaubung vor, wird das Recht auf Nachschreiben verwehrt und der Leistungsnachweis mit 0 Notenpunkten bewertet. Hieraus kann sich das Zurücksteigen um eine Jahrgangsstufe ergeben (§ 12 OAPVO).
  • Ein Fehlen beim Nachschreibe-Termin unterliegt der Attestpflicht.

Ordnungsmaßnahmen nach unentschuldigtem Fehlen, erhöhten und auffälligen Fehlzeiten

Die Ordnungsmaßnahmen sind nach Schwere und Ausmaß des Fehlens gestaffelt zu betrachten:

  • Die/der Schüler*in erhält eine schriftliche Ermahnung oder Missbilligung. (§ 25 SchulG)
  • Die/der Schüler*in wird schriftlich mit der Attestpflicht belegt, bei der jedes Fehlen durch ein gültiges Attest (Attest-Heft) beleget werden muss. Atteste sind beim allerersten Wiedererscheinen umgehend und nur dem Oberstufenbüro vorzulegen. (§ 4 Abs.1, SchulÄAufgV SH)
    Dem/Der Schüler*in wird vom Oberstufenbüro ein gesonderter Entschuldigungszettel ausgehändigt, der im Anschluss der Klassenlehrkraft zur Entschuldigung vorgelegt wird.
  • Die/der Schüler*in unterliegt dem Stundenplanverfahren und muss jede Unterrichtsstunde von der Fachlehrkraft unterzeichnen lassen. Ein entsprechender Zettel ist im Oberstufenbüro erhältlich und muss für jede Woche neu ausgefüllt und nach der letzten Wochenstunde im Oberstufenbüro abgegeben werden. Auch Unterrichtsausfall oder Unterricht an einem anderen Ort hat der Schüler sich bestätigen zu lassen. Für Fehlzeiten gilt das Entschuldigungsverfahren.

Schüler*innen können von der Schule entlassen werden, wenn innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt verpasst wurden oder wenn Schüler*innen sich unentschuldigt und wiederholt schriftlichen Leistungsnachweisen unter Aufsicht in zwei oder mehr Fächern entziehen. (§ 19 Abs. 4 SchulG)

Das Formular zur Kenntnisnahme des Entschuldigungsverfahrens (inkl. Datenübermittlungserklärung) finden Sie hier.

Den Entschuldigungszettel (auch für Beurlaubungen nutzbar) finden Sie hier.
(Wichtig: Dieser Zettel kann nicht bei Attestpflicht oder dem Stundenplanverfahren genutzt werden.)

Klausurersatzleistung ("GFS")

Neben Klassenarbeiten (Klausuren) haben Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl dieser Leistungsbewertungen durch Klausurersatzleistungen (auch "GFS" genannt) zu erbringen. Nähere Informationen zu Anzahl und Umfang sowie zu besonderen Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Infoblatt. Sollten Sie sich für eine solche Ersatzleistung entscheiden, müssen Sie mit der Fachlehrkraft eine Vereinbarung abschließen, auch dieses Formular finden Sie hier.