Die Hausordnung der HTS

Präambel

Diese Hausordnung legt Regeln für das tägliche Zusammenleben in der Schule fest, an deren Einhaltung allen Beteiligten gelegen sein muss. Denn sie betreffen den von gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme geprägten Umgang miteinander, die schonende Nutzung des Schulgebäudes und seiner Einrichtungen, damit diese nach ihrer Sanierung möglichst lange in einem guten Zustand bewahrt werden können, und die Erhaltung eines unsere Gesundheit nicht beeinträchtigenden Lebensumfeldes.
Alle in der Schule Tätigen tragen dafür Mitverantwortung, die sie aktiv wahrnehmen sollen.
Regelungen, die bereits Gegenstand des Schulgesetzes, des Jugendschutzgesetzes oder anderer übergeordneter Bestimmungen sind, werden hier nicht noch einmal aufgeführt.

Regeln für den Aufenthalt in der Schule

2.1 Grundsätzlich bestimmt die Schulleiterin, wer sich wann in der Schule aufhalten darf. Da die Schule als Offene Ganztagsschule zunehmend zum täglichen Lebensumfeld aller Schüler*innen wird, steht sie auch über die Unterrichtszeit hinaus für Aktivitäten verschiedenster Art (AGs, Projekte, Gruppen etc.) zur Verfügung, wenn diese durch die Schulleiterin genehmigt sind.

2.2 Als Arbeitsplätze für Stillarbeit außerhalb des Unterrichts stehen den Schüler*innen der Oberstufe Einzelarbeitsplätze im ersten Stock und im Erdgeschoss sowie ein Stillarbeitsraum und die Tische „vor der roten Wand“ im Erdgeschoss zur Verfügung.

2.3 Das Verlassen des Schulgeländes in großen Pausen und Freistunden ist nur Schüler*innen der Oberstufe erlaubt.

2.4 Zu unterlassen ist alles, was die Persönlichkeitsrechte, das Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit anderer Personen oder den Zustand des Gebäudes beeinträchtigen kann:

  • Lärmen, Herumtoben und Ballspielen im Gebäude und besonders auf den Fluren muss unbedingt unterbleiben.
  • Lehrkräfte, Schüler*innen begeben sich rechtzeitig zu ihren Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, begibt sich der/die Klassensprecher*in zum Lehrerzimmer, um nach ihrem Verbleib zu fragen.
  • Handys, Tablets und Ton- und Bildträger aller Art müssen in den Unterrichtsräumen ganz ausgeschaltet sein. Jede Lehrkraft kann in einzelnen Unterrichtsphasen elektronische Hilfsmittel gesondert zulassen. Hier gelten insbesondere die Gebote der Übersicht "@Digitale Endgeräte – Regeln an der HTS".
  • Bei einem Verstoß gegen die Regeln für den Gebrauch von elektronischen Geräten wird das entsprechende Gerät eingesammelt und an die Stufenleitung übergeben. Dort kann es nach Unterrichtsschluss durch den/die Schüler*in abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß ist eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten notwendig und es kann eine Ordnungsmaßnahme im Sinne von §25 Abs. 3 SchulG verhängt werden.
  • Es ist nicht erlaubt, Personen zu filmen oder zu fotografieren, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Bei einem Verstoß kommt es sofort zu Ordnungsmaßnahmen im Sinne von §25 Abs. 3 SchulG.
  • Das Werfen mit Gegenständen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, dazu gehört auch das Schneeball-Werfen im Winter, ist nicht gestattet.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Aula ist nicht gestattet. Ausnahmen erteilt nur die Schulleiterin oder der Schulträger (die Stadt Husum).
  • "Außer Haus"-Speisen dürfen nicht im Schulgebäude verzehrt werden. Der Müll gehört entsorgt.

2.5 Den Verzehr alkoholischer Getränke, das Rauchen und den Konsum von Drogen verbietet ein Erlass des Kultusministeriums auf dem gesamten Schulgelände. Eng begrenzte Ausnahmen vom Alkoholverbot kann nur der Schulträger (die Stadt Husum) erteilen.

2.6 Aushänge und Plakate, die nicht unmittelbar schulischen Zwecken dienen, dürfen nur mit Erlaubnis der Schulleiterin angebracht werden. Das Plakatieren von Fenstern und Glastüren ist nicht gestattet.

2.7 Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, ihre Aufsichten gewissenhaft wahrzunehmen und jederzeit durch aktive Aufsicht die Einhaltung dieser Hausordnung bei Verstößen anzumahnen.

Pausen

3.1 Alle SuS (auch Oberstufenschüler*innen) begeben sich ins Erdgeschoss und verlassen die Flure vor den Fachräumen (Anbau, unter der Aula, Kunst/Musik, NaWi). Ausnahme: Regenpause und Einzelfall (bspw. Vorbereitung von Präsentationen) mit entsprechendem Ausweis.

3.2 Klasse 5-6 verbringt die Pause draußen auf dem Hof Nord (Sextanerhof).
Klasse 7-8 verbringt die Pause draußen auf dem Hof Süd (roter Platz).
Ausnahme: Regenpause.

3.3 Regenpause: Die Schüler*innen dürfen in den Klassenräumen bleiben. Sie suchen ggf. umgehend den neuen Unterrichtsraum auf und bleiben dort bzw. im Flur vor dem Fachraum.

3.4 Der Einsatz von mobilen Endgeräten soll während der Pause unterbleiben.

3.5 Der (innere) Mensabereich steht vormittags nur zum Arbeiten, ab 12.10 Uhr nur zum Essen zur Verfügung. Der Verzehr von extern und kommerziell hergestellten Mahlzeiten ist generell untersagt.

Reinigung & Sauberkeit

4.1 Alle Lerngruppen sind verpflichtet, nach jeder Stunde die von ihnen benutzten Räume sauber zu hinterlassen. Dazu richtet jede Klasse bzw. Lerngruppe einen entsprechenden Ordnungsdienst ein.

4.2 Jede Lerngruppe sorgt dafür, dass das Reinigungspersonal nach Unterrichtsschluss nur noch die Tische abwischen und die Böden saugen oder wischen muss, d.h. dass aufgestuhlt wird, grober Schmutz entfernt ist und die grünen Papierkörbe entleert werden. In den Fachräumen sind die Fachlehrer für die Reinhaltung zuständig. Für alle Unterrichtsräume gilt, dass die Lehrkräfte sie erst dann verlassen, wenn sie sich davon überzeugt haben, dass kein Schmutz mehr herumliegt, die Tafel gewischt ist, die Medien ausgeschaltet sind und nach dem Ende der letzten Stunde aufgestuhlt ist. Die Fenster müssen nach Unterrichtsschluss geschlossen werden.

Mensa

5.1 Mittagessen aus der Mensa dürfen auch nur dort verzehrt werden. Es ist nicht gestattet, Geschirr und Besteck aus der Mensa zu entfernen.

Schließfächer

6.1 Jede/r Schüler*in hat die Möglichkeit, ein Schließfach anzumieten, soweit solche verfügbar sind. Dies geschieht durch einen privaten Vertrag der Eltern oder volljähriger Schüler mit der Firma Mietra (www.mietra.de).

6.2 In den Schließfächern dürfen weder Nahrungsmittel noch alkoholische Getränke oder andere verbotene Gegenstände aufbewahrt werden.

Parken

7.1 Der Schulparkplatz der Hermann-Tast-Schule darf nur von Gästen oder mit einer sichtbar angebrachten Plakette (erhältlich bei der Schulleitung) benutzt werden, deren Ausgabe an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

7.2 Zur Verkehrssicherheit dürfen Schüler*innen, die mit dem PKW zur Schule gebracht oder abgeholt werden, nur dem Wendeplatz abgesetzt bzw. aufgenommen werden.

Fassung vom 01.06.2023 unter Einarbeitung der durch die Schulkonferenz neugefassten Pausenregeln

Ansprechpartnerin: Gabriele Mitzkus, stellvertretende Schulleiterin