Präambel
Diese Hausordnung legt Regeln für das tägliche Zusammenleben in der Schule fest, an deren Einhaltung allen Beteiligten gelegen sein muss. Denn sie betreffen den von gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme geprägten Umgang miteinander, die schonende Nutzung des Schulgebäudes und seiner Einrichtungen, damit diese nach ihrer Sanierung möglichst lange in einem guten Zustand bewahrt werden können, und die Erhaltung eines unsere Gesundheit nicht beeinträchtigenden Lebensumfeldes. Alle in der Schule Tätigen tragen dafür Mitverantwortung, die sie aktiv wahrnehmen sollen. Regelungen, die bereits Gegenstand des Schulgesetzes, des Jugendschutzgesetzes oder anderer übergeordneter Bestimmungen sind, werden hier nicht noch einmal aufgeführt.
2.1) Grundsätzlich bestimmt die Schulleiterin, wer sich wann in der Schule aufhalten darf. Da die Schule als Offene Ganztagsschule zunehmend zum täglichen Lebensumfeld aller Schülerinnen und Schüler wird, steht sie auch über die Unterrichtszeit hinaus für Aktivitäten verschiedenster Art (AGs, Projekte, Gruppen etc.) zur Verfügung, wenn diese durch den Schulleiter genehmigt sind.
2.2) Als Arbeitsplätze für Stillarbeit außerhalb des Unterrichts stehen die Lehrer-Schüler-Bücherei, die Tische „vor der roten Wand“ im Erdgeschoss und die Tische vor Raum 151 zur Verfügung.
2.3) Das Verlassen des Schulgeländes in großen Pausen und Freistunden ist nur Schülerinnen und Schülern der Oberstufe erlaubt.
2.4) Zu unterlassen ist alles, was die Persönlichkeitsrechte, das Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit anderer oder den Zustand des Gebäudes beeinträchtigen kann:
- Lärmen, Herumtoben und Ballspielen im Gebäude und besonders auf den Fluren muss unbedingt unterbleiben.
- Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler begeben sich rechtzeitig zu ihren Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, begibt sich der Klassensprecher oder die Klassensprecherin zum Lehrerzimmer, um nach ihrem Verbleib zu fragen.
- Handys und Ton- und Bildträger aller Art müssen in den Unterrichtsräumen ganz ausgeschaltet sein. Die Lehrkraft kann in einzelnen Unterrichtsphasen elektronische Hilfsmittel zulassen.
- Auch während der Pausen ist die Nutzung elektronischer Geräte nur außerhalb der Unterrichtsräume gestattet.
- Bei einem Verstoß gegen die Regeln für den Gebrauch von elektronischen Geräten wird das entsprechende Gerät eingesammelt und an die Stufenleitung übergeben. Dort kann es nach Unterrichtsschluss durch den Schüler oder die Schülerin abholt werden. Bei wiederholtem Verstoß ist eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten notwendig und es kann eine Ordnungsmaßnahme im Sinne von §25 Abs. 3 SchulG verhängt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Personen zu filmen oder zu fotografieren, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Bei einem Verstoß kommt es sofort zu Ordnungsmaßnahmen im Sinne von §25 Abs. 3 SchulG.
- Das Werfen mit Gegenständen innerhalb und außerhalb des Gebäudes, dazu gehört auch das Schneeball-Werfen im Winter, ist nicht gestattet.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Aula ist nicht gestattet. Ausnahmen erteilt nur die Schulleiterin oder der Schulträger (die Stadt Husum).
2.5) Den Verzehr alkoholischer Getränke, das Rauchen und den Konsum von Drogen verbietet ein Erlass des Kultusministeriums auf dem gesamten Schulgelände. Eng begrenzte Ausnahmen vom Alkoholverbot kann nur der Schulträger (die Stadt Husum) erteilen.
2.6) Aushänge und Plakate, die nicht unmittelbar schulischen Zwecken dienen, dürfen nur mit Erlaubnis der Schulleiterin angebracht werden. Das Plakatieren von Fenstern und Glastüren ist nicht gestattet.
2.7) Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, ihre Aufsichten gewissenhaft wahrzunehmen und jederzeit durch aktive Aufsicht die Einhaltung dieser Hausordnung bei Verstößen anzumahnen.
3.1) Die Pausen sollen in erster Linie der Entspannung und Erholung dienen. Deshalb empfiehlt es sich, diese an der frischen Luft und bei körperlicher Betätigung wie Bewegungsspielen zu verbringen.
3.2) Alle Schülerinnen und Schüler verlassen während der 1. großen Pause die Unterrichtsräume und die Flure in den oberen Stockwerken und im Erdgeschoss des Neubaus (unter der Aula).
3.3) Ein Ordnungsdienst, den jede Klasse einrichtet, sorgt für die Belüftung ihres Raumes und wischt die Tafel feucht ab. Gegebenenfalls wird die grüne Tonne geleert.
4.1) Alle Lerngruppen sind verpflichtet, nach jeder Stunde die von ihnen benutzten Räume sauber zu hinterlassen.
4.2) Jede Lerngruppe sorgt dafür, dass das Reinigungspersonal nach Unterrichtsschluss nur noch die Tische abwischen und die Böden saugen oder wischen muss, d.h. dass nach dem Ende der 4. Stunde aufgestuhlt wird, grober Schmutz entfernt ist und die grünen Papierkörbe entleert werden. In den Fachräumen sind die Fachlehrer für die Reinhaltung zuständig. Sie verlassen den benutzten Raum erst, wenn sie sich davon überzeugt haben, dass kein Schmutz mehr herumliegt, die Tafel gewischt ist, die Medien ausgeschaltet sind und nach dem Ende der letzten Stunde aufgestuhlt ist. Die Fenster müssen nach Unterrichtsschluss geschlossen werden.
5.1) Mittagessen aus der Mensa dürfen auch nur dort verzehrt werden. Es ist nicht gestattet, Geschirr und Besteck aus der Mensa zu entfernen.
5.2) Die Mensa ist auf ehrenamtliche Mitarbeit von Eltern sowie auf die Mithilfe von Schülerinnen und Schülern angewiesen, wenn sie ihren Betrieb im bisherigen Umfang und bei günstiger Preisgestaltung für Speisen und Getränke aufrecht erhalten soll. Bestimmte Jahrgänge werden deshalb zum Dienst in der Mensa verpflichtet. Näheres regelt die Mensa-Leitung und macht die Modalitäten durch Aushang bekannt.
6.1) Jeder Schüler und jede Schülerin hat die Möglichkeit ein Schließfach anzumieten, soweit solche verfügbar sind. Dies geschieht durch einen privaten Vertrag der Eltern oder volljähriger Schüler mit der Firma Mietra (www.mietra.de).
6.2) In den Schließfächern dürfen weder Nahrungsmittel noch alkoholische Getränke aufbewahrt werden.
7.1) Der Schulparkplatz der Hermann-Tast-Schule darf nur von Gästen oder mit einer sichtbar angebrachten Plakette (erhältlich bei der Schulleitung) benutzt werden, deren Ausgabe an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
7.2) Schülerinnen und Schüler, die mit dem PKW zur Schule gebracht oder abgeholt werden, werden auf dem Wendeplatz abgesetzt bzw. aufgenommen.
Ansprechpartnerin: Gabriele Mitzkus, stellvertretende Schulleiterin